Amtliche Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe vom 5.7.02
über ein räumlich und zeitlich beschränktes Betretungs- und Aufenthaltsverbot auf dem Kronenplatz für Personen, die der „Punk-Szene" zuzurechnen sind. Gemäß den §§ 1, 3, 5, 6, 7, 49, 60 Abs. l und 66 Abs. 2 des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung erlässt Bürgerservice und Sicherheit als Ortspolizeibehörde der Stadt Karlsruhe nachstehende
Allgemeinverfügung
Personen, die der so genannten „Punk-Szene" (Beschreibung vgl. im Begründungstext) zuzuordnen sind, dürfen sich ab 6. Juli 2002 bis zum 31. Oktober 2002 auf dem Kronenplatz nicht aufhalten. (sonst Bußgeld bis zu 1000 Euro)
Inhalt der Orginalverfügung als pdf
Aktuelle Informationen zur Situation auf www.kapunx.de
Aufenthaltsverbot für "Punks" am Kronenplatz ist
rechtswidrig
Das von der Stadt Karlsruhe im Juli 2002 verfügte Betretens-
und
Aufenthaltsverbot am Kronenplatz für "Punks", ist voraussichtlich
rechtswidrig, entschied die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe
am heutigen Tag und gab damit dem Eilantrag eines Karlsruher "Punk"
statt.
Dieser muss das Aufenthalts- und Betretensverbot daher vorerst nicht
befolgen.
>Die gesamte Presseerklärung hier<
Wie KA-News berichtet will die Stadt wenn nötig bis vor das
Bundesverfassungsgericht gehen. Quelle:http://ka-news.de/karlsruhe/news.php3?show=bdy200288-50H
Bei der Argumentation von Herr Behnle wird es aber sehr dunkel vor dem
Verfassungsgericht. Die Begründung des Gerichtes war sehr deutlich, ob er so
gut daran tut, diese >Autorität< anzuzweifeln?
07.10.02 Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Stadt ab >Urteil hier<
(23.11.02) Solikonzert gegen das Karlsruher Punkverbot >hier mehr<
14.08.03 Polizeibehörde entschuldigt sich mit dem Versprechen nie wieder ein
Verbot auf Grund des Aussehens auszusprechen! >Brief hier<